Allgemeine Geschäftsbedingungen für Wiederverkäufer

1. Vertragsabschluß:
Die Lieferungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers gelten auch dann nicht, wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Annahmeerklärungen und Bestellungen des Käufers bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Bestätigung des Käufers. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

2. Preise:
Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung sowie den jeweils gültigen Preislisten des Verkäufers genannten Netto- Preise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager einschließlich normaler Verpackung, jedoch ausschließlich Transport- und Versicherungskosten. Die angegebenen Preise verstehen sich ausschließlich in € (Euro), auch wenn nicht ausdrücklich angegeben.

3. Vertriebsbindung:
Die Produkte des Verkäufers sind Markenartikel. Der Käufer verpflichtet sich, die ihm gelieferten Waren ausschließlich an Endverbraucher weiterzuverkaufen. Bei Weiterverkauf an Wiederverkäufer macht der Käufer sich schadenersatzpflichtig.

4. Zahlungsbedingungen:
Die Forderungen des Verkäufers sind generell vor Lieferung fällig. Die Zahlung der gelieferten Ware erfolgt vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen bar oder durch Banküberweisung. Zahlung per Bankeinzug (Lastschrift) nur Deutschland. Generell bedarf die Gewährung eines Zahlungsziels der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers! Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Gerät der Käufer in Verzug so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Käufer bleibt unbenommen, nachzuweisen, daß der Verkäufer keinen oder einen geringen Schaden erlitten hat. Der Verkäufer ist berechtigt, einen tatsächlich eingetretenen höheren Schaden geltend zu machen. Gegenansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüche aus diesem Liefervertrag beruht.

4a. Zahlungsbedingungen für Kunden im Ausland:
Alle Lieferungen in das Ausland sind per Vorkasse, Netto-Rechnungsbetrag zzgl.
der zur Zeit geltenden MwSt., zzgl. Versandkosten zu bezahlen.
Lieferungen in die Schweiz sind per Vorkasse, Netto-Rechnungsbetrag zzgl. Versandkosten zu bezahlen. Bei Lieferungen in die Schweiz wird eine Handelsrechnung
(Zollerklärung) auf der Außenseite der Verpackung mit gesendet.

5. Lieferung:
Die vom Verkäufer genannten Liefertermine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Käufer kann erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist, die mindestens 20 Arbeitstage betragen muss, vom Vertrag zurücktreten. Im Falle höherer Gewalt, insbesondere Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen oder anderen unverschuldeten Betriebsstörungen, verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen um die Dauer der Behinderung. Schadenersatzansprüche jedweder Art wegen verspäteter oder unterbliebener Lieferung sind ausgeschlossen, sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung der verbindlich zugesagten Fristen und Termine sowie den Schaden nicht grob- fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

6. Eigentumsvorbehalt:
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer gegen den Käufer aus jedwedem Rechtsgrund aus der Geschäftsbeziehung jetzt oder künftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware Eigentum des Verkäufers. Der Käufer kann jedoch die Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzubeziehen. Auf Aufforderung des Verkäufers hin wird der Käufer die Abtretung offen legen und dem Verkäufer die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung der gelieferten Waren zugunsten Dritter ist ohne Zustimmung des Verkäufers ausgeschlossen; bei Pfändung der gelieferten Ware durch Dritte muss der Käufer dem Verkäufer unverzüglich Anzeige machen.

7. Gefahrübergang:
Die Gefahr geht mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Käufer über, auch wenn der Verkäufer die Transportkosten übernommen hat. Der Verkäufer haftet lediglich für sorgfältige Auswahl des Transportunternehmens und ordnungsgemäße Verpackung der Ware. Eine Transport-Versicherung für die Ware wird nur in Höhe von EUR 500,00 vom Verkäufer abgeschlossen.

8. Mängelrügen:
Beanstandungen der gelieferten Ware müssen innerhalb von einem Werktag nach Empfang der Ware beim Verkäufer schriftlich erhoben werden. Handelsübliche oder geringe, nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, des Gewichts, dürfen nicht beanstandet werden. Beanstandete Teile sind unverzüglich an den Verkäufer zurückzusenden. Im Falle berechtigter Mängelrügen ist der Verkäufer verpflichtet, die mangelhafte Ware kostenfrei durch mangelfreie Ware zu ersetzen, falls eine Nachlieferung nicht innerhalb angemessener Frist, spätestens 20 Werktage ab Empfang der beanstandeten und zurückgesandten Ware beim Verkäufer, möglich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Dies betrifft nur das beanstandete Teil, jedoch nicht den gesamten Auftrag. Weitgehende Gewährleistungs- oder/ und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern der Verkäufer den Schaden nicht grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Transportschäden oder –Verluste sind den Transportunternehmen gegenüber geltend zu machen.

9. Schlußbestimmungen:
Für diese Geschäftsbestimmungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit einer sonstigen Bestimmung oder Vereinbarung nicht berührt. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenen Streitigkeiten ist Wiesbaden, wenn der Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person der öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Der Verkäufer ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Käufers oder an einem sonstigen gesetzlichen Gerichtsstand zu klagen. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist 65510 Idstein.